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Frage/Anliegen an den Bürgermeister schreiben
Birgit schrieb:
In letzter Zeit wird des Öfteren eine Frau mit ihrem nicht angeleinten Hund in Dunkelstein gesichtet. Spricht man sie darauf an, pöbelt sie einen nur an und geht ohne den Hund anzuleinen weiter. Wo kann man sich da hinwenden, damit sie das unterlässt?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Birgit
Werte Mitbürgerin! Das NÖ Hundehaltergesetz regelt, dass Hunde an öffentlichen Orten im Ortsgebiet mit Leine oder Maulkorb geführt werden müssen. Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial müssen immer mit Leine UND Maulkorb geführt werden. Leider gibt es uneinsichtige Hundehalter, die sich über diese Verordnung hinwegsetzen und damit eine Anzeige riskieren. Wir werden deshalb im nächsten Mitteilungsblatt erneut einen Appell an die Vernunft der Hundehalter richten und auf das Hundehaltergesetz verweisen. Verstöße des NÖ Hundehaltegesetzes stellen eine Verwaltungsübertretung dar und sind von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestrafen. Herzlichst Ihr Sprechstunden-Team
DI 26.11. - FR 31.01.
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Kunsteisbahn Ternitz
MI 22.01.
Beginn: 08:30 Uhr
Ort: Fit Raum der Mehrzweckhalle, Straße des 12. Februar
FR 24.01.
Beginn: 12:00 Uhr
Ort: Hauptstraße 2, 2630 Ternitz
SA 25.01.
Beginn: 09:30 Uhr
Ort: Stadtbücherei Ternitz
SO 26.01.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Pfarrkirche Pottschach
FR 14.03.
Beginn: 19:30 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
FR 21.03.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 22.03.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
FR 04.04.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
SA 05.04.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz
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