Die Amtssignatur dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Auftraggeber des öffentlichen Bereichs. Sie darf daher ausschließlich von diesen bei der elektronischen Unterzeichnung und bei der Ausfertigung der von ihnen erzeugten Dokumente verwendet werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Prüfung der elektronischen Signatur:
Die Echtheit der am Dokument aufgebrachten Amtssignatur kann jederzeit im Internet unter folgenden Adressen geprüft werden:
www.buergerkarte.at/signature-verification/
www.signaturpruefung.gv.at
Verifikation eines amtssignierten Ausdrucks: Das Verfahren der Verifikation erfolgt durch Vorlage des vollständigen Ausdrucks in der Behörde. Von dieser wird geprüft, ob es sich tatsächlich um eine Erledigung handelt. Die Vorlage des Ausdrucks an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
DI 28.01. - SA 17.05.
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz und andere
MO 17.02. - FR 02.05.
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Herrenhaus Ternitz und andere
DO 03.04. - DO 25.09.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Kindlwald Ternitz
MO 21.04.
Beginn: 17:00 Uhr
Ort: Kulturhaus Pottschach
MI 23.04. - FR 09.05.
Beginn: 19:00 Uhr
Ort: Stadtgalerie Ternitz
FR 25.04.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 26.04.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
FR 09.05.
Beginn: 18:30 Uhr
Ort: Kulturkeller Ternitz
SA 10.05.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Kulturhaus Pottschach
FR 16.05.
Beginn: 20:00 Uhr
Ort: Stadtkino Ternitz
Soll auch Ihre Veranstaltung hier aufscheinen? Füllen Sie bitte folgendes Formular aus und schicken Sie es uns!